AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Geschäftsbereich Consulting der AWS-Systemtechnik GmbH

 

1 Geltungsbereich

1.1 Die AWS Systemtechnik GmbH, Gewerbering 12, 84072 Au – Hallertau (im Folgenden „AWS“) erbringt sämtliche Beratungsleistungen ausschließlich auf Basis der hier folgenden Geschäftsbedingungen.

1.2 Geschäftsbedingungen der Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, AWS stimmt diesen schriftlich zu. Die AWS Geschäftsbedingungen bleiben auch bei vorbehaltloser Leistungserbringung gültig.

1.3 Die nachstehenden Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechst oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

 

2 Leistungen von AWS

2.1 Sofern nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, besteht die Dienstleistung von AWS in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers.

2.2 Inhalt und Umfang der von AWS zu erbringenden Dienstleistungen richten sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag.

2.3 Konkrete Erfolge werden weder garantiert noch geschuldet. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über die Umsetzung, den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von AWS empfohlenen oder mit AWS abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt auch dann, wenn AWS die Umsetzung solcher Maßnahmen begleitet.

2.4 Alle vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen sowie zur Verfügung gestellter Unterlagen und Daten legt AWS bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Vollständigkeit, Ordnungsmäßigkeit sowie Richtigkeit mitgeteilter Informationen sowie zur Verfügung gestellter Unterlagen und Daten müssen nicht durch AWS überprüft werden. Zur Durchführung eigener Recherchen ist AWS nicht verpflichtet, außer dies ist schriftlich anders vereinbart. Dies hat auch dann Gültigkeit, wenn AWS im Rahmen des erteilten Auftrages Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen hat, die allein auf den vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen, Daten oder Unterlagen basieren und nicht deren Überprüfung beinhalten.

2.5 Rechts- oder steuerberatende Tätigkeiten sind als Vertragsinhalt ausgeschlossen.

2.6 Es bedarf der Zustimmung von AWS, wenn schriftliche Ausarbeitungen oder Ergebnisse von AWS gegenüber Dritten präsentiert oder weitergegeben werden. Dies hat auch dann Gültigkeit, wenn der Dritte ganz oder in Teilen die Vergütung der Tätigkeit von AWS für den Auftraggeber übernimmt.

 

3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1 Informationen und Unterlagen, die für die Durchführung des Auftrags notwendig sind, werden AWS vollständig und inhaltlich zutreffend durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

3.2 Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht oder nicht vollständig nach, ist AWS dazu berechtigt, aber nicht verpflichtet, nach einer zuvor getätigten schriftlichen Ankündigung den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. Alle bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen, abzüglich der durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparten Aufwendungen, können von AWS in diesem Fall umgehend in Rechnung gestellt werden.

 

4 Vergütung

4.1 Sofern nicht im Einzelfall schriftlich anders vereinbart, werden alle Leistungen von AWS nach den aktuell bei AWS geltenden Tagessätzen, zzgl. Nebenkosten, Tagesspesen, Auslagen etc. berechnet und vergütet.

4.2 Werden vereinbarte Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder sonstige Rechnungen nach Aufforderung von AWS an den Auftraggeber nicht oder nicht vollständig ausgeglichen, ist AWS berechtigt, weitere Tätigkeiten solange einzustellen, bis alle offenstehenden Forderungen vollständig beglichen sind. Kommt der Auftraggeber den Forderungen nicht oder nicht vollständig nach, ist AWS dazu berechtigt, aber nicht verpflichtet, nach einer zuvor getätigten schriftlichen Kündigungsandrohung den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. Alle bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen, abzüglich der durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparten Aufwendungen, können von AWS in diesem Fall in Rechnung gestellt werden.

4.3 Zeit-und Vergütungsprognosen von AWS in Bezug auf die Ausführung eines Auftrages stellen eine unverbindliche Schätzung dar, da der erforderliche zeitliche Aufwand von Faktoren abhängen kann, die von AWS nicht direkt beeinflusst werden können.

4.4 Beruht die Überschreitung des prognostizierten Zeit- oder Vergütungsumfangs auf Umständen, die vom Auftraggeber zu verantworten sind (z. B. unzureichende Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers) ist der hieraus resultierende Mehraufwand entsprechend den jeweils gültigen Tagessätzen von AWS zu vergüten.

4.5 Liegt die tatsächliche Bearbeitungszeit um mehr als 30% über der prognostizierten Arbeitszeit, besitzt der Auftraggeber nach Information durch AWS ein Wahlrecht entweder den Auftrag zu beenden und die bis dahin erbrachte Leistung zu den vereinbarten Konditionen zu vergüten oder den Auftrag fortzusetzen und die überschrittene Arbeitszeit zusätzlich auf Tagessatzbasis zu bezahlen.

 

5 Zahlungsmodalitäten

5.1 Bei der mit AWS vereinbarten Vergütung handelt es sich um Netto-Preise, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.

5.2 Die Rechnungen von AWS werden ohne Abzüge mit Zugang beim Auftraggeber fällig. Akontorechnungen, Anzahlungen und Vorschüsse sind spätestens am 5. Kalendertag nach Rechnungsdatum auf das von AWS angegebene Konto zu überweisen. Abschlussrechnungen sind spätestens am 15. Kalendertag nach Fälligkeit auf das von AWS angegebene Konto zu überweisen.

5.3 Es wird vereinbart, dass die AWS während der Geltungsdauer des abgeschlossenen Auftrages zur Einziehung der ihr zustehenden Vergütung im Lastschrifteinzugsverfahren befugt ist.

5.4 Ist der Auftraggeber Verbraucher, kommt er durch die Mahnung von AWS, spätestens jedoch 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. In diesem Fall sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu leisten.

5.5 Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, kommt er durch Überschreitung des Zahlungsziels in Verzug; einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Ab Verzugseintritt betragen die Verzugszinsen 8% oberhalb des jeweils aktuellen Basiszinses. Der Auftraggeber ist im Fall, dass der gesetzliche Zinssatz unterhalb dieses Mindestsatzes liegt, berechtigt, den Anfall eines geringeren Zinsschadens nachzuweisen.

5.6 Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

 

6 Haftung

6.1 Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

6.2 Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg von AWS empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn AWS die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.

6.3 AWS haftet – sofern es sich beim Auftraggeber um keinen Verbraucher handelt – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche, die sich auf eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beziehen, unterliegen keiner Haftungseinschränkung.

6.4 Die Haftung von AWS entfällt, falls der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber AWS gerügt wurden.

 

7 Schlussbestimmungen

7.1 Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Eine stillschweigende Änderung des Auftrages oder der Allgemeinen Vertragsbedingungen wird ausgeschlossen.

7.2 Sollte eine Regelung des Auftrages oder dieser Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.

7.3 Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Produktionsstandort von AWS. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag (auch solche im Urkunds- und Wechselprozess und im Mahnverfahren) ist München.

7.4 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den nationalen Warenkauf (BGB 1989 S. 586) für die Bundesrepublik Deutschland (BGB 1990 S. 1477) ist ausgeschlossen.